Bearbeitete Dokumente können auf zwei Wegen veröffentlicht werden. Wir unterscheiden in:
- Dokumente mit Genehmigungsrechten veröffentlichen (Darf Bearbeiten / Darf Genehmigen)
- Dokumente ohne Genehmigungsrechte veröffentlichen (Darf Bearbeiten)
Um Dokumente selbst zu veröffentlichen, benötigen Sie die Genehmigungsrechte “Darf Genehmigen” für die Rubrik (vergibt der oder die CvD – Chef*in vom Dienst), in der das Dokument erstellt wurde. Wenn Sie keine Genehmigungsrechte besitzen, können Sie ein fertig bearbeitetes Dokument an User mit Genehmigungsrechte zur Freigabe senden.
In dieser Beschreibung werden beide Vorgehensweisen erklärt.