Dokumente veröffentlichen ohne Genehmigungsrechte

Sollten Sie keine Genehmigungsrechte besitzen, ist der Ablauf der Veröffentlichung wie folgt:

Ein*e Redakteur*in ohne Genehmigungsrecht ist mit der Bearbeitung des Dokumentes fertig und möchte es nun freigeschaltet bekommen, da er/sie es selbst nicht veröffentlichen darf. Es wird damit eine E-Mail ausgelöst an den oder die Kolleg*innen mit entsprechenden Genehmigungsrechten und diese*r kann die Seite dann veröffentlichen oder die Veröffentlichung ablehnen, wenn dies nicht gewünscht wurde oder der Inhalt doch noch nicht passt.

Redakteur*innen ohne Genehmigungsrecht sehen in der Bearbeitung oben links bereits einen Hinweis, dass dieses Dokument eine Genehmigung erfordert.

Obere Leiste in der Bearbeitungsansicht mit dem Hinweis "Genehmigung erforderlich" im grauen Bereich auf der linken Seite unterhalb des Zurück-Buttons.

Hinweis: Genehmigung erforderlich

Solange die Seite noch redaktionell bearbeitet wird, verbleibt sie einfach auf dem Schreibtisch und wird nicht mit dem gleichnamigen Button “Weiter zu Freigabe” geschickt. Sie nutzen dann nur die Buttons “Zwischenspeichern” und “Schließen”.

Ist die Bearbeitung beendet, schickt der/die Redakteur*in das Dokument “Weiter zu Freigabe”. Es ist egal, ob diese Aktion vom Schreibtisch aus aufgerufen wird oder der Button aus dem Editieren genutzt wird. Damit wird eine E-Mail an alle Redakteur*innen mit Genehmigungsrecht für diese Seite verschickt. Diese können dann die Seite ansehen und veröffentlichen.

Die Genehmigungsseite kann danach einfach über “Schließen” verlassen werden.

Die Genehmigungsseite zeigt den Status "Dokument wartet auf Genehmigung" und darunter den Seitentitel sowie die URL. Danach kann mit einem Button die "Vorschau" aufgerufen werden. Die Seite kann mit "Schließen" oben rechts verlassen werden.

Dokument wartet auf Genehmigung

E-Mail zur Genehmigung einer Seite

Die E-Mail enthält den Titel, zuletzt bearbeitet von, den Pfad und die URL zur Genehmigung der Seite. Einige Hinweise für die Redakteur*innen mit Genehmigungsrechten sind ebenfalls enthalten.

E-Mail an den oder die Redakteur*in zur Genehmigung und anschließenden Veröffentlichung

Sobald der/die Redakteur*in mit Genehmigungsrecht die Seite genehmigt hat, wird diese normalerweise direkt veröffentlicht und ist dann im Live-System zu sehen.