Barrierefreiheitserklärung im Vertical Organisation - mobile Ansicht
Nutzung
Die öffentlichen Stellen müssen eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit auf der Webseite ihrer digitalen Angebote veröffentlichen (§5 BIKTG Bln).
Je Hauptauftritt sollte eine Barrierefreiheitserklärung erstellt werden. In der Erklärung sollen die noch vorhandenen Mängel in Bezug auf Barrierefreiheit benannt, mit Maßnahmen und einem Zeitplan und ggf. Alternativen versehen werden.
Weitere Informationen zum Inhalt der Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit finden Sie auf der Seite der Landesbeauftragten
Das Template “Barrierefreiheitserklärung” steht in allen Verticals zur Verfügung.
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit kann nur in der “Zentrale Inhalte”-Rubrik unterhalb von “—Einstellungen—” angelegt werden, damit sie zentral im Auftritt angesiedelt ist.
Das Template ist ebenfalls im Intranet und im Auftritt des ITDZ nutzbar.