Als Erstes können Sie Verlinkungen zu einer Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS) hinterlegen. Diese sind optional und sollten nur gepflegt werden, wenn es für diese beiden Sprachen eine Erklärung zur Barrierefreiheit im Auftritt gibt. Bitte tragen Sie hier nicht die Verlinkungen auf die normalen Seiten in Leichter Sprache oder DGS ein.
Bei der öffentlichen Stelle sollte die für den Auftritt verantwortliche Behörde eingetragen werden. Beim Geltungsbereich kann zwischen Webauftritt und mobiler Anwendung (App auf dem Smartphone) gewählt werden. Für Webseiten sollte an dieser Stelle Webauftritt stehen bleiben. Bei der URL genügt es, wenn diese auf die Startseite des Auftritts zeigt. Alle Unterseiten sind bei dieser Angabe mit inbegriffen. Wenn in Ihrem Auftritt externe Angebote über die URL Ihres Auftritts eingebunden sind (bspw. BVV unter https://www.berlin.de/ba-xx/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/), die nicht komplett barrierefrei sind, müssen diese in der Barrierefreiheitserklärung explizit aufgeführt werden.
Als Nächstes muss angegeben werden, wann die letzte Prüfung des Auftritts stattgefunden hat. Bitte aktualisieren Sie das Datum der Prüfung immer, wenn Sie eine Änderung an der Erklärung zur Barrierefreiheit durchführen. Bitte passen Sie das Datum immer auch in der “Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache und DGS” an.
Ebenfalls ist in diesem Bereich festzulegen, wer die Prüfung durchgeführt hat. Falls ein oder eine Gutachter*in dafür beauftragt wurde, kann das abschließende Gutachten bereitgestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor der Einbindung, ob das erhaltene Gutachten veröffentlicht werden darf. Hier ist nur ein Link auf eine Seite vorgesehen. Wenn ein oder mehrere Gutachten veröffentlicht werden dürfen, legen Sie bitte eine Seite mit einem Download-Multi-Modul an und verlinken dort die oder das Gutachten.
Die nächste Wahl ist die generelle Barrierefreiheit des Auftritts. Normalerweise sollten Sie hier die zweite Option wählen. Es bestehen bekannte Barrieren, die automatisch angezeigt werden, daher ist aktuell kein Imperia-Auftritt komplett barrierefrei.
Zum Abschluss sollten Sie die Kontaktangaben der Ansprechperson in der öffentlichen Stelle hinterlegen, an die sich Nutzer*innen mit Fragen zur Barrierefreiheit oder zu alternativen Informationen wenden können. Da mehrere Kontaktmöglichkeiten angeboten werden sollen, müssen sowohl eine E-Mail-Adresse als auch eine Telefonnummer eingetragen werden. Die E-Mail-Adresse wird perspektivisch als Empfänger für ein Feedback-Formular verwendet werden.
Der Kontakt zur oder zum Landesbeauftragten wird auf jeder Erklärung automatisch angezeigt.