Webanalysedienste: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Einsatz von Google Analytics ist nach Meinung dieser Behörden in Deutschland rechtlich nicht erlaubt.
Der Einsatz von Google Analytics ist nach Meinung dieser Behörden in Deutschland rechtlich nicht erlaubt.


* [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-wollen-Webanalysediensten-Fesseln-anlegen-871218.html Heise-Artikel: Datenschützer wollen Webanalysediensten Fesseln anlegen ]]
* [http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-wollen-Webanalysediensten-Fesseln-anlegen-871218.html Heise-Artikel: Datenschützer wollen Webanalysediensten Fesseln anlegen ]
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* [http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-11/google-analytics-datenschutz Zeit-Online-Artikel: Datenschützer wollen Einsatz von Analytics verhindern]





Version vom 30. November 2009, 09:25 Uhr

Webanalysedienste setzen Webseitenbetreiber zur Analyse des Surf-Verhaltens der Nutzer ein. Bekannte Produkte sind bspw. Google Analytics oder eTracker.


Allgemeines

Der Einsatz von solchen Tools sollte immer mit der Landesredaktion abgesprochen werden.


Rechtliches

Da zur Analyse Daten der Nutzer erhoben und ausgewertet müssen, muss dieser in einer Datenschutzerklärung daraufhingewiesen werden.

Die Verwendung einer allgemeinen Datenschutzerklärung von Berlin.de ist nicht ausreichend. Sondern diese muss speziell um Hinweise zur Datenverarbeitung des jeweils eingesetzten Tools erweitert werden.

Die obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz erstellen derzeit Kritieren für den Einsatz von Internet-Diensten zur Reichweitenanalyse. Der Einsatz von Google Analytics ist nach Meinung dieser Behörden in Deutschland rechtlich nicht erlaubt.


Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!