Webanalysedienste: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. November 2009, 09:24 Uhr
Webanalysedienste setzen Webseitenbetreiber zur Analyse des Surf-Verhaltens der Nutzer ein. Bekannte Produkte sind bspw. Google Analytics oder eTracker.
Allgemeines
Der Einsatz von solchen Tools sollte immer mit der Landesredaktion abgesprochen werden.
Rechtliches
Da zur Analyse Daten der Nutzer erhoben und ausgewertet müssen, muss dieser in einer Datenschutzerklärung daraufhingewiesen werden.
Die Verwendung einer allgemeinen Datenschutzerklärung von Berlin.de ist nicht ausreichend. Sondern diese muss speziell um Hinweise zur Datenverarbeitung des jeweils eingesetzten Tools erweitert werden.
Die obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz erstellen derzeit Kritieren für den Einsatz von Internet-Diensten zur Reichweitenanalyse. Der Einsatz von Google Analytics ist nach Meinung dieser Behörden in Deutschland rechtlich nicht erlaubt.
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