Redirects / Subdomains: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Februar 2007, 13:42 Uhr

Wichtig: Redirects und Subdomains müssen über die Landesredaktion beantragt und genehmigt werden!


Funktionsweise

Redirect

Berlin.de

Ein Redirect ist eine "virtuelle" Kurz-URL, die auf bereits existierende Seiten bei Berlin.de weiterleiten.

Beispiel: Der Redirect www.berlin.de/kulturbevollmaechtigter leitet auf die Seite www.berlin.de/rbmskzl/kulturbevollmaechtigter/index.de.html weiter.


Berlin-Brandenburg.de

Bei Berlin-Brandenburg.de sind bisher keine Redirects vorgesehen.

Subdomain

Eine Subdomain wird in der URL vor der eigentlichen "Hauptdomain" aufgeführt: Beispiel: www.subdomain.berlin.de www.subdomain.berlin-brandenburg.de

Berlin.de

Eine Subdomain ist in der Regel auch nur eine Weiterleitung auf existierende Berlin.de Seiten:

Beispiel: www.polizei.berlin.de leitet auf www.berlin.de/polizei weiter.

Nur für die Integration extern gehosteter Angebot in das Landesportal Berlin.de können Subdomains auch eine eigenständige Adressfunktion haben: www.wissenschaftsatlas.berlin.de

Berlin-Brandenburg.de

Für die einzelnen Internetauftritte werden feste Subdomains eingerichtet, die direkt zu den jeweiligen Angeboten führen:

Beispiel: www.kommunalesnachbarschaftsforum.berlin-brandenburg.de

Verfahren zur Vergabe / Einrichtung

Redirect (nur bei Berlin.de möglich)

  • Die Vergabe von Redirects auf Berlin.de erfolgt nach dem Muster "www.berlin.de/redirect"
  • Voraussetzung für die Vergabe eines Redirects ist, dass die unter dieser Adresse geführten Inhalte Teil des Angebots von berlin.de sind und auch optisch und funktional eindeutig als solche erscheinen, d.h. sie müssen sich in der Gestaltung an den von der Landesredaktion festgelegten Styleguide halten.
  • Es dürfen noch keine Inhalte unter der gewünschten Kurzadresse (Redirect) existieren.
  • Der Redirect ist bei der Landesredaktion anzumelden, die diese Anmeldung zur Ausführung an den Betreiber weiterreicht.
  • Benötigt wird dabei die Angabe a) wie der Redirect lauten soll und b) auf welche Seite dann weitergeleitet werden soll
  • Die Inhalte eines Redirects sind auch automatisch im Intranet sichtbar.
  • Die Einrichtung von Redirects ist in vertretbarem Umfang frei. Der "vertretbare Umfang" ist vom Einzelfall abhängig (z.B. ein Redirect pro gesondertem Projekt oder Geschäfstbereich).

Subdomain

Berlin.de

  • Die Vergabe von Subdomains von Berlin.de erfolgt nach dem Muster "subdomain.berlin.de"
  • Voraussetzung für die Vergabe einer Subdomain ist, dass die unter dieser Adresse geführten Inhalte Teil des Angebots von berlin.de sind und auch optisch und funktional eindeutig als solche erscheinen, d.h. sie müssen sich in der Gestaltung an den von der Landesredaktion festgelegten Styleguide halten.
  • Die Vergabe ist nur an ressortübergreifende Organisationseinheiten und Querschnittsprojekte vorgesehen.
  • Die Subdomain ist bei der Landesredaktion anzumelden, die diese Anmeldung zur Ausführung an den Betreiber weiterreicht. Dies gilt auch für sog. technische Subdomains, die zur Einbindung von Verfahren notwendig sind!
  • Die Vergabe einer Subdomain pro Behörde ist kostenfrei, für die Einrichtung jeder weiteren Subdomain berechnet der Betreiber eine einmalige Einrichtungsgebühr und eine laufende Pflegegebühr. Die aktuellen Tarife können über support@berlin.de erfragt werden.
  • Diese Beträge sind gegen Rechnung von der beauftragenden Behörde an den Betreiber zu entrichten.
  • Unter einer Subdomain geführte Inhalte sind in der Regel nicht automatisch auch im Intranet der Berliner Verwaltung sichtbar. Für eine solche Nutzung muss die Subdomain in der Firewall (Proxy-Server) des ITDZ freigeschaltet werden.
  • Die Freischaltung ist bei der Landesredaktion zu beantragen und wird von dieser an das ITDZ weitergereicht.
  • Die für die Freischaltung vom ITDZ berechneten Kosten sind ggf. in vollem Umfang durch die beauftragende Einrichtung zu tragen. Den aktuellen Tarif erfragen Sie bitte beim ITDZ.
  • Sofern die unter der Subdomain geführten Inhalte nicht auf dem Server von berlin.de liegen oder in den Auftritt von berlin.de hineingerechnet werden, haftet die beauftragende Einrichtung für alle Schäden und Beeinträchtigungen, die aus der Einspeisung dieser Inhalte in das Berliner Landesnetz evtl. entstehen.

Berlin-Brandenburg.de

  • Die Vergabe von Subdomains bei Berlin-Brandenburg.de erfolgt nach dem Muster "subdomain.berlin-brandenburg.de"
  • Subdomains können für fusionierte Einrichtungen und sonstige überregionale Einrichtungen mit Berlin-Brandenburg bezogener Aufgabenstellung der beiden Landesverwaltungen beantragt werden.
  • Die Nutzung dieses Domainschemas und des gemeinsamen Styleguides für Internetauftritte ist für die unmittelbare Verwaltung Pflicht. Für die mittelbare Verwaltung ist die Nutzung möglich.
  • Voraussetzung für die Vergabe einer Subdomain ist, dass die unter dieser Adresse geführten Inhalte Teil des Angebots von Berlin-Brandenburg.de sind und auch optisch und funktional eindeutig als solche erscheinen, d.h. sie müssen sich in der Gestaltung an den von der gemeinsamen Landesredaktion für die Hauptdomain berlin-brandenburg.de festgelegten Styleguide halten.
  • Die Subdomain ist bei der gemeinsamen Landesredaktion (angesiedelt bei der Landesredaktion Berlin.de) anzumelden, die diese Anmeldung zur Ausführung an den Betreiber weiterreicht. Dies gilt auch für sog. technische Subdomains, die zur Einbindung von Verfahren notwendig sind!
  • Die Tarife für die Subdomain erfragen Sie bitte über die Landesredaktion.