Mailadressen berlin-brandenburg.de: Unterschied zwischen den Versionen

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*Diese Regelung gilt auch umgekehrt: E-Mailkonten nach diesem Muster können nur genutzt werden, wenn ggf. auch der Internetauftritt der Einrichtung diesen Festlegungen folgt.
*Diese Regelung gilt auch umgekehrt: E-Mailkonten nach diesem Muster können nur genutzt werden, wenn ggf. auch der Internetauftritt der Einrichtung diesen Festlegungen folgt.
*Die Nutzung dieses Domainschemas und des gemeinsamen Styleguides für Internetauftritte ist für die unmittelbare Verwaltung Pflicht. Für die mittelbare Verwaltung ist die Nutzung möglich.
*Die Nutzung dieses Domainschemas und des gemeinsamen Styleguides für Internetauftritte ist für die unmittelbare Verwaltung Pflicht. Für die mittelbare Verwaltung ist die Nutzung möglich.


== technischer Hintergrund ==
== technischer Hintergrund ==

Version vom 21. Februar 2007, 15:13 Uhr

Vorbemerkung

Grundlage der folgenden zwischen der Staatskanzlei Brandenburg und der Senatskanzlei Berlin abgestimmten Regelungen ist der gemeinsame Kabinettbeschluss der beiden Landesregierungen vom 13.12.2005, nach dem sich gemeinsame Einrichtungen und Behörden der beiden Länder in einem einheitlichen Erscheinungsbild darstellen sollen.

Die Ausführungen beziehen sich nur auf fusionierte Einrichtungen und sonstige überregionale Einrichtungen mit Berlin-Brandenburg bezogener Aufgabenstellung der beiden Landesverwaltungen.

Diese Regelungen sollen durch Kabinettsbeschluss in der nächsten gemeinsamen Sitzung der beiden Landesregierungen für verbindlich erklärt werden.

Rahmenbedingungen

  • Webauftritte der o.g. Einrichtungen werden nach dem Adressmuster „subdomain.berlin-brandenburg.de“ eingerichtet. Das Verfahren zur Einrichtung von solchen Webauftritten finden Sie hier beschrieben.
  • Die Subdomains entsprechen i.d.R. (wo vorhanden) den offiziellen Behördenkürzeln und sind über die gemeinsame Landesredaktion Berlin-Brandenburg zu registrieren.
  • Internetauftritte unter diesen Subdomains müssen sich in der Gestaltung an den von der gemeinsamen Landesredaktion für die Hauptdomain berlin-brandenburg.de festgelegten Styleguide halten.
  • Für die E-Mail-Adressen solcher Subdomains gilt die folgende Adresskonvention: vorname.name@subdomain.berlin-brandenburg.de
  • Diese Regelung gilt auch umgekehrt: E-Mailkonten nach diesem Muster können nur genutzt werden, wenn ggf. auch der Internetauftritt der Einrichtung diesen Festlegungen folgt.
  • Die Nutzung dieses Domainschemas und des gemeinsamen Styleguides für Internetauftritte ist für die unmittelbare Verwaltung Pflicht. Für die mittelbare Verwaltung ist die Nutzung möglich.

technischer Hintergrund

  • Die E-Mail-Infrastruktur wird von den IT-Dienstleistern der beiden Länder betrieben.
  • Der technische Betreiber der Domain www.berlin-brandeburg.de BerlinOnline richtet die erforderlichen MX-Einträge ein und aktualisiert diese ggf. auf Wunsch.
  • Bei den Einträgen wird hinterlegt, für welche Subdomains unterhalb von berlin-brandenburg.de die Mails vom ITDZ bzw. LDS verarbeitet werden sollen.
  • Für das Einrichten und ggf. Ändern von MX Einträgen wird BerlinOnline keine Kosten berechnen.
  • Die E-Mails sollen als eigene Mailboxen eingerichtet werden, die nicht nur eine Umleitung auf derzeit bestehende Mailadressen sind, sondern auch beim Versenden von E-Mails „berlin-brandenburg.de“ sichtbar als Absenderkennung enthalten. Nach einer Übergangszeit soll nur noch die berlin-brandenburg.de Adresse genutzt werden.
  • Es soll neben den beiden E-Mailsystem der Länder kein drittes für die Berlin-Brandenburg.de-Konten eingerichtet werden. Stattdessen werden die bereits vorhandenen Systeme (Groupwise / Exchange) genutzt.
  • Die beiden IT Dienstleister stimmen sich bei übergreifenden Fragen direkt untereinander ab.
  • Für die Einrichtung der Berlin-brandenburg.de-E-Mails stellen die IT-Dienstleister nach derzeitigem Stand keine Kosten in Rechnung

Verfahren der Einrichtung

  1. Die Nutzung von berlin-brandenburg.de E-Mailadressen ist bei der Landesredaktion Berlin-Brandenburg.de zu beantragen. Dort werden die Vorraussetzungen der Nutzung geprüft.
  2. Mit der Genehmigungsmail der Landesredaktion wenden Sie sich an den für die E-Maileinrichtung an die IT-Dienstleister. Zuständig für fusionierte bzw. fusionierende Einrichtungen ist der IT Dienstleister des Landes, in dem die fusionierte Behörde den Hauptsitz hat/haben wird:
Für Fusionsbehörden mit Hauptsitz in Brandenburg
Ansprechpartner ist das zentrale Kundenmanagement im LDS. Von hieraus werden die Anfragen an die Fachbereiche weitergeleitet.
Zentrales Kundenmanagement
info@lds.brandenburg.de
Tel. (0331) 39-888
Fax (0331) 39-889
Für Fusionsbehörden mit Hauptsitz in Berlin
Hartmut Lange, Tel. 9012-7558, hartmut.lange@itdz-berlin.de
gleichzeitig die Mails auch als CC an postmaster@verwalt-berlin.de