Impressum allgemein: Unterschied zwischen den Versionen
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Auch für den Internetauftritt www.berlin.de gilt diese Impressumspflicht. Hierbei muss man beachten, dass der Betreiber des berlin.de-Portals, die BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG für den Portalbereich die erforderlichen Angaben auf der Seite https://www.berlin.de/wir-ueber-uns/impressum/ zur Verfügung stellt. Diese gelten allerdings nur für die Portalseiten, für die BerlinOnline verantwortlich ist. | Auch für den Internetauftritt www.berlin.de gilt diese Impressumspflicht. Hierbei muss man beachten, dass der Betreiber des berlin.de-Portals, die BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG für den Portalbereich die erforderlichen Angaben auf der Seite https://www.berlin.de/wir-ueber-uns/impressum/ zur Verfügung stellt. Diese gelten allerdings nur für die Portalseiten, für die BerlinOnline verantwortlich ist. | ||
Alle andere Auftritte z.B. der | Alle andere Auftritte z.B. der Bezirke, Senatsverwaltungen und der nachgeordneten Einrichtungen gelten als eigene Internetauftritte unter dem Portal, für die die Verantwortlichen aus den Verwaltungen ebenfalls ein Impressum bereitstellen müssen. In der Regel wird dies ein Impressum pro Bezirk, Senatsverwaltung oder nachgeordneter Einrichtung sein. | ||
Das gänzliche Fehlen bzw. fehlende Angaben eines Impressum können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden oder nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden. | Das gänzliche Fehlen bzw. fehlende Angaben eines Impressum können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden oder nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden. | ||
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# Die Anforderungen an ein Impressum unterscheiden sich leicht, je nachdem, ob es sich bei dem Internetangebot um einen Telemediendienst (wo ein Einzelner individuell bedient wird, z.B. bei der Online-Berechnung von Wohngeld) oder einen Telemediendienst mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten (bei dem die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung und Information für die Allgemeinheit im Vordergrund steht) handelt. Deshalb ist es am sinnvollsten die erforderlichen Angaben beider Regelungen im Impressum anzugeben. | # Die Anforderungen an ein Impressum unterscheiden sich leicht, je nachdem, ob es sich bei dem Internetangebot um einen Telemediendienst (wo ein Einzelner individuell bedient wird, z.B. bei der Online-Berechnung von Wohngeld) oder einen Telemediendienst mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten (bei dem die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung und Information für die Allgemeinheit im Vordergrund steht) handelt. Deshalb ist es am sinnvollsten die erforderlichen Angaben beider Regelungen im Impressum anzugeben. | ||
== Erforderliche Angaben | == Erforderliche Angaben == | ||
* Herausgeber des Internetangebots: die juristische Person, i.d.R. entweder das Bezirksamt XY von Berlin, die Senatsverwaltung XY oder die nachgeordnete Behörde XY | * '''Herausgeber des Internetangebots:''' die juristische Person, i.d.R. entweder das Bezirksamt XY von Berlin, die Senatsverwaltung XY oder die nachgeordnete Behörde XY, inkl. Adresse / Postanschrift (kein Postfach!) und allgemeiner E-Mail-Adresse | ||
* | * '''Vertretungsberechtigt:''' Angabe der Person mit vollständigem Namen, die die herausgebende Behörde rechtsgeschäftlich nach außen vertritt. Dies ist i.d.R. die Leitung der Behörde. Die Vertretungsberechtigung kann <u>nicht</u> wegdelegiert werden. | ||
* | * '''Publizistisch inhaltlich Verantwortlich:''' Angabe der Person mit vollständigem Namen, die für den Inhalt des Auftritts verantwortlich ist und damit über das Ausscheiden strafbarer Inhalte bestimmt. Dies ist in der Regel die Leitung der Pressestelle bzw. die_der Pressesprecher_in. | ||
* | ** Vertretungsberechtigung und inhaltliche Verantwortlichkeit sind <u>nicht personenidentisch</u>. | ||
* | ** Die inhaltliche Verantwortung kann nur dann von einem externen Dienstleister übernommen werden, wenn dies schriftvertraglich bereits in der Beauftragung geregelt ist und die herausgebende Behörde die ansonsten übliche Abnahme bzw. Schlussredaktion der Inhalte nicht übernimmt. | ||
* | ** Es können unterschiedliche Personen/Fachbereiche einer Behörde die inhaltliche Verantwortung für verschiedene Bereiche ihres Webauftritts übernehmen, jedoch müssen diese Teilbereiche einzeln aufgeführt und die Zuständigkeiten namentlich und mit Kontakt benannt werden. | ||
* | * '''Kontakt:''' Geben Sie mindestens eine E-Mailadresse und Telefonnummer als weitere Kontaktwege zur postalischen Anschrift an. Ein Kontaktformular ist nicht ausreichend! Falls Sie keine Kontaktwege zur Internetredaktion / CvD der Behörde angeben, sind Kontaktangaben zwingend bei der inhaltlich verantwortlichen und/oder vertretungsberechtigten Person zu führen. | ||
* | ** Bei der Angabe von Telefonnummern ist bspw. bei Sonderrufnummern der Preis für Anrufe aus dem Festnetz und zusätzlich der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben (s. auch Umsetzungshinweise der [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Verbraucher/VerbraucherserviceTelekommunikation/RufnummernmissbrauchSpamDialer/AktuelleHinweise/AktHinw2010/04022010Preise180RufnrBasepage.html?nn=64836 Bundesnetzagentur]) | ||
* Bei der Angabe von | * '''weitere Pflichtangaben''', falls zutreffend: | ||
* | ** Umsatzsteuer-ID | ||
* | ** Wirtschafts-ID | ||
** Registereintrag | |||
** Aufsichtsbehörde | |||
* Werden Auftritte dezentral von mehreren Behörden redaktionell gepflegt (z.B. Umweltportal), ist die zuständige Haupt- oder Bezirksverwaltung als Herausgeber mit ihrer vertretungsberechtigten Person anzugeben (z.B. SenUVK beim Umweltportal) | |||
** Bei der inhaltlichen Verantwortlichkeit können die beteiligten Behörden aufgeführt werden, solange die verschiedenen Inhaltsbereiche mit ihren inhaltlich Verantwortlichen und Kontaktwegen eindeutig benannt werden können. | |||
* Haftungshinweis | |||
* Im Rundschreiben InnSport ZS Nr. 7/2014 wird auf die Zugangseröffnung für elektronische Dokumente und Informationspflichten auf der jeweiligen Behördenwebseite hingewiesen. Evtl. ist es sinnvoll diese Hinweise - oder die entsprechende Webseite mit weitergehenden Informationen - auch im Impressum anzugeben bzw. zu verlinken. | * Im Rundschreiben InnSport ZS Nr. 7/2014 wird auf die Zugangseröffnung für elektronische Dokumente und Informationspflichten auf der jeweiligen Behördenwebseite hingewiesen. Evtl. ist es sinnvoll diese Hinweise - oder die entsprechende Webseite mit weitergehenden Informationen - auch im Impressum anzugeben bzw. zu verlinken. | ||
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* Der Auftritt muss auch eine Datenschutzerklärung haben. Diese sollte von allen Seiten über einen Link aufrufbar sein. Daher empfiehlt es sich, diesen Link in der Metanavi oder im Footer einzubauen und mit der entsprechenden Kennzeichnung als Datenschutzerklärung zu versehen. | |||
** Aufgrund des Umfangs der Datenschutzerklärung wird im Content-Management-System ein spezielles Template für dies Seite bereitgestellt. Die Datenschutzerklärung ist somit eine zusätzliche Seite und nicht mehr wie früher Teil des Impressum. | |||
** Zum einen soll die Datenschutzerklärung auf die Datenschutz-Aspekte beim reinen Abruf von Webseiten hinweisen. Sofern Inhalte nicht über das CMS erstellt werden, muss ggf. eine angepasste Datenschutzerklärung erstellt werden. | |||
** Sofern Nutzer bspw. über Kontaktformulare oder andere Wege selbst Daten auf der Webseite eingegeben und übermitteln können, ist hierfür zusätzlich eine eigene Datenschutzerklärung zu entwickeln und mindestens bei dem entsprechenden Angebot anzugeben (Zu weiteren Details s. auch [http://support.berlin.de/wiki/index.php/Datenschutzerkl%C3%A4rung Support-Artikel zur Datenschutzerklärung]) | |||
== Musterimpressum == | == Musterimpressum == |
Aktuelle Version vom 15. Februar 2021, 15:02 Uhr
Disclaimer
Die Verfasser übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für Fragen zum Datenschutz informieren Sie sich bitte: https://www.datenschutz-berlin.de/datenschutzreform.html und wenden Sie sich bitte an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Rechtliche Grundlage
Nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) (früher Teledienstegesetz und Mediendienste-Staatsvertrag) besteht für die Betreiber von Internetseiten die Pflicht bestimmte Anbieterangaben über ein Impressum zu veröffentlichen.
Auch für den Internetauftritt www.berlin.de gilt diese Impressumspflicht. Hierbei muss man beachten, dass der Betreiber des berlin.de-Portals, die BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG für den Portalbereich die erforderlichen Angaben auf der Seite https://www.berlin.de/wir-ueber-uns/impressum/ zur Verfügung stellt. Diese gelten allerdings nur für die Portalseiten, für die BerlinOnline verantwortlich ist.
Alle andere Auftritte z.B. der Bezirke, Senatsverwaltungen und der nachgeordneten Einrichtungen gelten als eigene Internetauftritte unter dem Portal, für die die Verantwortlichen aus den Verwaltungen ebenfalls ein Impressum bereitstellen müssen. In der Regel wird dies ein Impressum pro Bezirk, Senatsverwaltung oder nachgeordneter Einrichtung sein.
Das gänzliche Fehlen bzw. fehlende Angaben eines Impressum können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden oder nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden.
Wichtige Hinweise
Damit das Impressum den rechtlichen Anforderungen genügt, sind hier die wichtigsten Punkte, die aus Sicht der Landesredaktion zu beachten sind, zusammengefasst:
- Das Impressum sollte von jeder Seite des Internetauftritts einfach erreichbar sein, es sollte also am besten über einen Link in der Navigation erreichbar sein.
- Der Link zum Impressum sollte aussagekräftig sein. Z.B . "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung". Nicht ausreichend sind nicht gängige Begriffe z.B. "Backstage".
- Die Anforderungen an ein Impressum unterscheiden sich leicht, je nachdem, ob es sich bei dem Internetangebot um einen Telemediendienst (wo ein Einzelner individuell bedient wird, z.B. bei der Online-Berechnung von Wohngeld) oder einen Telemediendienst mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten (bei dem die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung und Information für die Allgemeinheit im Vordergrund steht) handelt. Deshalb ist es am sinnvollsten die erforderlichen Angaben beider Regelungen im Impressum anzugeben.
Erforderliche Angaben
- Herausgeber des Internetangebots: die juristische Person, i.d.R. entweder das Bezirksamt XY von Berlin, die Senatsverwaltung XY oder die nachgeordnete Behörde XY, inkl. Adresse / Postanschrift (kein Postfach!) und allgemeiner E-Mail-Adresse
- Vertretungsberechtigt: Angabe der Person mit vollständigem Namen, die die herausgebende Behörde rechtsgeschäftlich nach außen vertritt. Dies ist i.d.R. die Leitung der Behörde. Die Vertretungsberechtigung kann nicht wegdelegiert werden.
- Publizistisch inhaltlich Verantwortlich: Angabe der Person mit vollständigem Namen, die für den Inhalt des Auftritts verantwortlich ist und damit über das Ausscheiden strafbarer Inhalte bestimmt. Dies ist in der Regel die Leitung der Pressestelle bzw. die_der Pressesprecher_in.
- Vertretungsberechtigung und inhaltliche Verantwortlichkeit sind nicht personenidentisch.
- Die inhaltliche Verantwortung kann nur dann von einem externen Dienstleister übernommen werden, wenn dies schriftvertraglich bereits in der Beauftragung geregelt ist und die herausgebende Behörde die ansonsten übliche Abnahme bzw. Schlussredaktion der Inhalte nicht übernimmt.
- Es können unterschiedliche Personen/Fachbereiche einer Behörde die inhaltliche Verantwortung für verschiedene Bereiche ihres Webauftritts übernehmen, jedoch müssen diese Teilbereiche einzeln aufgeführt und die Zuständigkeiten namentlich und mit Kontakt benannt werden.
- Kontakt: Geben Sie mindestens eine E-Mailadresse und Telefonnummer als weitere Kontaktwege zur postalischen Anschrift an. Ein Kontaktformular ist nicht ausreichend! Falls Sie keine Kontaktwege zur Internetredaktion / CvD der Behörde angeben, sind Kontaktangaben zwingend bei der inhaltlich verantwortlichen und/oder vertretungsberechtigten Person zu führen.
- Bei der Angabe von Telefonnummern ist bspw. bei Sonderrufnummern der Preis für Anrufe aus dem Festnetz und zusätzlich der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben (s. auch Umsetzungshinweise der Bundesnetzagentur)
- weitere Pflichtangaben, falls zutreffend:
- Umsatzsteuer-ID
- Wirtschafts-ID
- Registereintrag
- Aufsichtsbehörde
- Werden Auftritte dezentral von mehreren Behörden redaktionell gepflegt (z.B. Umweltportal), ist die zuständige Haupt- oder Bezirksverwaltung als Herausgeber mit ihrer vertretungsberechtigten Person anzugeben (z.B. SenUVK beim Umweltportal)
- Bei der inhaltlichen Verantwortlichkeit können die beteiligten Behörden aufgeführt werden, solange die verschiedenen Inhaltsbereiche mit ihren inhaltlich Verantwortlichen und Kontaktwegen eindeutig benannt werden können.
- Haftungshinweis
- Im Rundschreiben InnSport ZS Nr. 7/2014 wird auf die Zugangseröffnung für elektronische Dokumente und Informationspflichten auf der jeweiligen Behördenwebseite hingewiesen. Evtl. ist es sinnvoll diese Hinweise - oder die entsprechende Webseite mit weitergehenden Informationen - auch im Impressum anzugeben bzw. zu verlinken.
- Der Auftritt muss auch eine Datenschutzerklärung haben. Diese sollte von allen Seiten über einen Link aufrufbar sein. Daher empfiehlt es sich, diesen Link in der Metanavi oder im Footer einzubauen und mit der entsprechenden Kennzeichnung als Datenschutzerklärung zu versehen.
- Aufgrund des Umfangs der Datenschutzerklärung wird im Content-Management-System ein spezielles Template für dies Seite bereitgestellt. Die Datenschutzerklärung ist somit eine zusätzliche Seite und nicht mehr wie früher Teil des Impressum.
- Zum einen soll die Datenschutzerklärung auf die Datenschutz-Aspekte beim reinen Abruf von Webseiten hinweisen. Sofern Inhalte nicht über das CMS erstellt werden, muss ggf. eine angepasste Datenschutzerklärung erstellt werden.
- Sofern Nutzer bspw. über Kontaktformulare oder andere Wege selbst Daten auf der Webseite eingegeben und übermitteln können, ist hierfür zusätzlich eine eigene Datenschutzerklärung zu entwickeln und mindestens bei dem entsprechenden Angebot anzugeben (Zu weiteren Details s. auch Support-Artikel zur Datenschutzerklärung)
Musterimpressum
- Berlin.de: Die Verwendung eines Impressums analog zu dem der Senatskanzlei wird empfohlen: www.berlin.de/rbmskzl/impressum/artikel.15254.php
- Berlin-Brandenburg.de: Musterimpressum Berlin-Brandenburg de
Quellen / Links
Die entsprechenden Regelungen können Sie in § 5 TMG bzw. § 55 RStV nachlesen. Weitergehende Informationen sind unter den folgenden Links zu finden:
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