Impressum allgemein: Unterschied zwischen den Versionen
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* Eine Datenschutzerklärung soll auch mit angegeben werden, wobei Verwaltungen, die mit Ihre Seiten unter Berlin.de liegen haben, die Datenschutzhinweise von BerlinOnline per Link einbinden können: http://www.berlin.de/wir-ueber-uns-be/agb/pp/. Einrichtungen, die auf Berlin-Brandenburg.de liegen verlinken auf die folgende Seite: http://www.berlin-brandenburg.de/impressum/datenschutz/index.html | * Eine Datenschutzerklärung soll auch mit angegeben werden, wobei Verwaltungen, die mit Ihre Seiten unter Berlin.de liegen haben, die Datenschutzhinweise von BerlinOnline per Link einbinden können: http://www.berlin.de/wir-ueber-uns-be/agb/pp/. Einrichtungen, die auf Berlin-Brandenburg.de liegen verlinken auf die folgende Seite: http://www.berlin-brandenburg.de/impressum/datenschutz/index.html | ||
* Bei der Angabe von Telefonnr. ist bspw. bei Sonderrufnummer der Preis für Anrufe aus dem Festnetz und zusätzlich der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben (s. auch Umsetzungshinweise der [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Verbraucher/VerbraucherserviceTelekommunikation/RufnummernmissbrauchSpamDialer/AktuelleHinweise/AktHinw2010/04022010Preise180RufnrBasepage.html?nn=64836 Bundesnetzagentur]) | * Bei der Angabe von Telefonnr. ist bspw. bei Sonderrufnummer der Preis für Anrufe aus dem Festnetz und zusätzlich der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben (s. auch Umsetzungshinweise der [http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Verbraucher/VerbraucherserviceTelekommunikation/RufnummernmissbrauchSpamDialer/AktuelleHinweise/AktHinw2010/04022010Preise180RufnrBasepage.html?nn=64836 Bundesnetzagentur]) | ||
* Sofern das Landeslayout in Imperia7 (nicht bei Imperia9) oder das Berlin-Brandenburg.de-Layout verwendet wird, ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen der Hinweis auf die Agentur anzubringen, die das Gestaltungsraster entwicklelt hat. Im Impressum von Internetauftritten im Landeslayout in Imperia 9 entfällt dieser Absatz vollständig. | * Sofern das Landeslayout in Imperia7 (nicht bei Imperia9) oder das alte Berlin-Brandenburg.de-Layout verwendet wird, ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen der Hinweis auf die Agentur anzubringen, die das Gestaltungsraster entwicklelt hat. Im Impressum von Internetauftritten im Landeslayout in Imperia 9 entfällt dieser Absatz vollständig. | ||
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Version vom 8. Dezember 2015, 11:19 Uhr
Rechtliche Grundlage
Nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) (früher Teledienstegesetz und Mediendienste-Staatsvertrag) besteht für die Betreiber von Internetseiten die Pflicht bestimmte Anbieterangaben über ein Impressum zu veröffentlichen.
Auch für den Internetauftritt www.berlin.de gilt diese Impressumspflicht. Hierbei muss man beachten, dass der Betreiber des berlin.de-Portals, die BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG für den Portalbereich die erforderlichen Angaben auf der Seite http://www.berlin.de/wir-ueber-uns-be/impressum/index.html zur Verfügung stellt. Diese gelten allerdings nur für die Portalsseiten, für die BerlinOnline verantwortlich ist.
Alle andere Auftritte z.B. der Bezirks-, Senatsverwaltungen und der nachgeordneten Einrichtungen gelten als eigene Internetauftritt unter dem Portal, für die die Verantwortlichen aus den Verwaltungen ebenfalls ein Impressum bereitstellen müssen. In der Regel wird dies ein Impressum pro Bezirks-, Senatsverwaltung oder nachgeordneter Einrichtung sein.
Das gänzliche Fehlen bzw. fehlende Angaben eines Impressum können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden oder nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden.
Wichtige Hinweise
Damit das Impressum den rechtlichen Anforderungen genügt, sind hier die wichtigsten Punkte, die aus Sicht der Landesredaktion zu beachten sind, zusammengefasst:
- Das Impressum sollte von jeder Seite des Internetauftritts einfach erreichbar sein, es sollte also am besten über einen Link in der Navigation erreichbar sein.
- Der Link zum Impressum sollte aussagekräftig sein. Z.B . "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung". Nicht ausreichend sind nicht gängige Begriffe z.B. "Backstage".
- Die Anforderungen an ein Impressum unterscheiden sich leicht, je nachdem, ob es sich bei dem Internetangebot um einen Telemediendienst (wo ein Einzelner individuell bedient wird, z.B. bei der Online-Berechnung von Wohngeld) oder einen Telemediendienst mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten (bei dem die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung und Information für die Allgemeinheit im Vordergrund steht) handelt. Deshalb ist es am sinnvollsten die erforderlichen Angaben beider Regelungen im Impressum anzugeben.
Erforderliche Angaben:
- Herausgeber des Internetangebots: die juristische Person, i.d.R. entweder das Bezirksamt XY von Berlin, die Senatsverwaltung XY oder die nachgeordnete Behörde XY
- Vertretungsberechtigter: Angabe der Person, die die herausgebende Behörde rechtsgeschäftlich nach außen vertritt. Dies wird vermutlich i.d.R. der Leiter der Einrichtung sein.
- Inhaltlich Verantwortlicher: Angabe der Person, die für den Inhalt verantwortlich ist, z.B. der Leiter der Pressestelle.
- Daneben muss eine Postanschrift (keine Postfachadresse!) zur schriftlichen Kontaktaufnahme angegeben sein.
- Zu schnellen Kontaktaufnahme müssen auch eine Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse angegeben sein. Ein Kontaktformular ist nicht ausreichend! Es ist empfehlenswert hier die Kontaktdaten der Internetredaktion anzugeben.
- Eine Datenschutzerklärung soll auch mit angegeben werden, wobei Verwaltungen, die mit Ihre Seiten unter Berlin.de liegen haben, die Datenschutzhinweise von BerlinOnline per Link einbinden können: http://www.berlin.de/wir-ueber-uns-be/agb/pp/. Einrichtungen, die auf Berlin-Brandenburg.de liegen verlinken auf die folgende Seite: http://www.berlin-brandenburg.de/impressum/datenschutz/index.html
- Bei der Angabe von Telefonnr. ist bspw. bei Sonderrufnummer der Preis für Anrufe aus dem Festnetz und zusätzlich der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben (s. auch Umsetzungshinweise der Bundesnetzagentur)
- Sofern das Landeslayout in Imperia7 (nicht bei Imperia9) oder das alte Berlin-Brandenburg.de-Layout verwendet wird, ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen der Hinweis auf die Agentur anzubringen, die das Gestaltungsraster entwicklelt hat. Im Impressum von Internetauftritten im Landeslayout in Imperia 9 entfällt dieser Absatz vollständig.
- Layout, Gestaltungsraster, barrierefreie Seitenvorlagen
- NEW IMAGE creative web solution GmbH
- www.n-image.de
- Unsinnig sind in jedem Fall die lange Zeit empfohlenen sogenannten Disclaimer zum Haftungsausschluss. Einerseits lässt sich mit Ihnen ohnehin kein pauschaler Haftungsausschluss bewirken, zum anderen gilt eine Haftung nur dann, wenn der Betreiber einer Website von den gesetzeswidrigen Inhalt der verlinkten Site Kenntnis erhalten hat.
- Dagegen macht es evtl. durchaus sinnvoll sein, im Impressum auf eigene Urheberrechte zu verweisen.
- In bestimmten Fällen müssen u.U weitere Angaben angeführt werden, z.B. eine evtl. vorhandene Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Für andere Einrichtungen und Unternehmen gibt es darüber hinaus noch weitere Angaben, die veröffentlicht werden müssen (s. Link http://www.impressum-recht.de)
Musterimpressum
- Berlin.de: Die Verwendung eines Impressums analog zu dem der Senatskanzlei wird empfohlen: www.berlin.de/rbmskzl/impressum/artikel.15254.php
- Berlin-Brandenburg.de: Musterimpressum Berlin-Brandenburg de
Quellen / Links
Die entsprechenden Regelungen können Sie in § 5 TMG bzw. § 55 RStV nachlesen. Weitergehende Informationen sind unter den folgenden Links zu finden:
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