E-Payment: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[media:041223_rs_durchfuehrung_zahlungsverfahren_bankcard_oa.pdf|Rundschreiben SenFin: Durchführung bargeldloser Zahlungsverfahren mit der BankCard oder anderen Karten (23.12.2004)]] | * [[media:041223_rs_durchfuehrung_zahlungsverfahren_bankcard_oa.pdf|Rundschreiben SenFin: Durchführung bargeldloser Zahlungsverfahren mit der BankCard oder anderen Karten (23.12.2004)]] | ||
* [[media:130930_ergaenzende_hinweise.pdf|Rundschreiben SenFin: Ergänzende Hinweise (30.09.2013)]] | * [[media:130930_ergaenzende_hinweise.pdf|Rundschreiben SenFin: Ergänzende Hinweise (30.09.2013)]] | ||
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+ | [[Landesredaktion]] Berlin.de oder BerlinOnline | ||
Version vom 28. April 2014, 15:41 Uhr
Für die im Rahmen von elektronisch durchgeführten Verwaltungsverfahren, bei denen Gebühren oder sonstige Forderungen anfallen wird im Rahmen des Betreibervertrags zum Stadtinformationssystem Berlin.de ein elektronisches Zahlverfahren (E-Payment) angeboten. Damit ist es derzeit möglich, Zahlungen per Kreditkarte, per Giropay, per Lastschrift sowie per Vorkasse entweder über einen Shop oder durch die Anbindung eines Fachverfahrens zu realisieren.
- Beschreibung des Leistungsumfangs und der anfallenden Kosten
- Link zum Shopbaukasten
- Anbindung eines Fachverfahrens
Das Verfahren ist von der Senatsverwaltung für Finanzen mit den nachfolgenden Rundschreiben zugelassen:
- Rundschreiben SenFin: Durchführung bargeldloser Zahlungsverfahren mit der BankCard oder anderen Karten (23.12.2004)
- Rundschreiben SenFin: Ergänzende Hinweise (30.09.2013)
Ansprechpartner: Landesredaktion Berlin.de oder BerlinOnline