E-Payment: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Verfahren ist von der Senatsverwaltung für Finanzen mit den nachfolgenden Rundschreiben zugelassen: | Das Verfahren ist von der Senatsverwaltung für Finanzen mit den nachfolgenden Rundschreiben zugelassen: |
Aktuelle Version vom 2. Mai 2022, 17:07 Uhr
Für Verwaltungsverfahren, bei denen Gebühren oder sonstige Forderungen anfallen wird ein elektronisches Zahlverfahren (E-Payment) angeboten. Über die Anbindung des IKT-Basisdienstes "E-Payment" an ein Fachverfahren ist es möglich, Zahlungen per Kreditkarte, Giropay, PayPal sowie SEPA-Lastschrift anzubieten.
Das Verfahren ist von der Senatsverwaltung für Finanzen mit den nachfolgenden Rundschreiben zugelassen:
- Rundschreiben SenFin: Durchführung bargeldloser Zahlungsverfahren mit der BankCard oder anderen Karten (23.12.2004)
- Rundschreiben SenFin: Ergänzende Hinweise (30.09.2013)
und von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als IKT-Basisdienst eingeführt:
Ansprechpartner: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung V, E-Payment@SenInnDS.berlin.de
Keywords: Zahlungsverkehr, Online-Bezahlung, Online-Payment, ePayment