De-Mail-Adressen: Besonderheiten bei der Verlinkung und Platzierung der Adressen
Bei der Veröffentlichung im Internet von De-Mail-Adressen sind besondere Hinweise zu beachten.
De-Mail ist ein auf E-Mail-Technik beruhendes, hiervon aber technisch getrenntes Kommunikationsmittel zur „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren“ Kommunikation im Internet. (Quelle: Wikipedia)
Das Wichtigste ist es, De-Mail-Adressen auf Interseiten nicht zu verlinken.
Diesen Hinweis möchten wir aufgreifen und ergänzend darauf hinweisen, dass De-Mail-Adressen nicht wie üblich, als E-Mailadresse verlinkt werden dürfen. Dies betrifft sowohl eine Veröffentlichung im CMS Imperia, als auch die Veröffentlichung in anderer Form auf sonstigen Webseiten.
Hintergrund ist, dass bei einer Verlinkung mit mailto: versucht wird eine normale E-Mail an eine De-Mail-Adresse zu senden. Dies funktioniert allerdings nicht, da es sich bei De-Mail um ein von der normale E-Mail getrenntes eigenständiges System handelt. (vgl. Hinweis zur Verlinkung im Artikel der ct https://www.heise.de/select/ct/2018/8/1523566081924883) De-Mail-Adressen dürfen darf daher nicht verlinkt werden!
Die Verpflichtung zur Einrichtung von De-Mail-Adressen durch die Behörden und deren Veröffentlichung ergibt sich aus Regelungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport fallen (u.a. in § 4 E-Government-Gesetz Berlin und Rundschreiben InnSport ZS Nr. 15/2015). Ansprechperson bei SenInnDS für Fragen zu der Einrichtung / Veröffentlichungsnotwendigkeit und weiteres rund um das Thema IKT-Basisdienst De-Mail ist Herr Kouschil, E-Mail Konstantin.Kouschil@SenInnDS.berlin.de
Die Landesredaktion empfiehlt für eine Veröffentlichung die Regelungen des Rundschreibens Rundschreiben InnSport ZS Nr. 7/2014 zum Thema elektronische Zugangseröffnung der Berliner Verwaltung für die Angaben zur De-Mail analog anzuwenden und die Veröffentlichung auf den Startseiten bzw. ggf. ergänzenden Kontaktseiten bspw. mit Hinweisen zur elektronischen Zugangseröffnung vorzunehmen. In Nr. 11 des o.g. Rundschreibens heißt es unter 3.: „Auf den Start- und Kontaktseiten im Internet jeder Behörde (und im Ausnahmefall der Fachbereiche siehe oben) […] ist zum 01.07.2014 die E-Mail-Adresse für die elektronische Zugangseröffnung explizit kenntlich zu machen […]“
Aus Sicht des Verantwortlichen für den IKT-Basisdienst De-Mail ist die Veröffentlichung der De-Mail-Adresse auf der Startseite https://www.berlin.de/sen/inneres/ eine gute Referenz.
Bitte prüfen Sie bei veröffentlichten De-Mailadressen in Ihrem Auftritt, dass diese nicht verlinkt sind oder Entfernen ggf. die Verlinkungen. Die veröffentlichten De-Mailadressen sollte auf der Startseite der Behörde stehen bzw. eine Übersicht über die Startseite der Behörde erreichbar sein. Sofern Sie bislang keine De-Mailadressen veröffentlicht haben, klären Sie das weitere Vorgehen bitte hausintern.