Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutzgrundverordnung tritt am 25.05.2018 in Kraft. Hier finden Sie einige Informationen dazu und häufige Fragen zu diesem Thema.
Die hier veröffentlichen Informationen beziehen sich auf Bereiche, die mit BerlinOnline in Verbindung stehen. Wie der Umgang mit der DSGVO in Ihrer Behörde gehandhabt wird, müssen Sie bei Ihrem Datenschutzbeauftragten erfragen. Da für den Verwaltungsbereich teilweise andere oder abgewandelte Regeln aus dem BDSG (neu) gelten, kann BerlinOnline dazu keine Auskünfte erteilen.
Disclaimer
Die Verfasser übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für Fragen zum Datenschutz informieren Sie sich bitte: https://www.datenschutz-berlin.de/datenschutzreform.html und wenden Sie sich bitte an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Was passiert am 25.05.2018?
Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Ab diesem Tag gelten die dort festgelegten Regelungen.
Mit dem in Kraft treten der DSGVO gelten erweiterte Informationsrechte für den Nutzer. Es müssen Angaben zum Erfassen von personenbezogenen Daten angezeigt werden und dazu Speicher- bzw. Löschfristen und ein Kontakt zum Datenschutzbeauftragten.
Formulare, die nicht die entsprechenden Felder ausgefüllt haben, werden nicht mehr angezeigt. Der Nutzer sieht einen Hinweis, dass das Formular zurzeit nicht genutzt werden kann und er sich bei Fragen an den Kontakt in der rechten Spalte wenden soll.
Bei folgenden Kombinationen ist das Formular ab dem 25.05. nicht mehr nutzbar:
- Es wurde noch keine Auswahl unter "Werden personenbezogene Daten erfasst?" getroffen
- Bei "Werden personenbezogene Daten erfasst?" wurde "Ich muss erst fragen" gewählt
- Bei "Werden personenbezogene Daten erfasst?" wurde "JA, wir erfassen personenbezogene Daten" gewählt und bei "Werden die Daten nach einer definierten Zeit gelöscht?" wurde keine Auswahl getroffen
- Bei "Werden personenbezogene Daten erfasst?" wurde "JA, wir erfassen personenbezogene Daten" gewählt und bei "Werden die Daten nach einer definierten Zeit gelöscht?" wurde "Ich muss erst fragen" gewählt
- Bei "Werden personenbezogene Daten erfasst?" wurde "JA, wir erfassen personenbezogene Daten" gewählt und es wurden keine oder unvollständige Angaben zum Datenschutzbeauftragten (weder Variante a noch b) ausgefüllt
Wenn Formulare nicht mehr angezeigt werden, muss die Online-Redaktion (meistens in der Pressestelle) in das Formular die entsprechenden Informationen eintragen. Danach wird das Formular wieder komplett angezeigt und kann genutzt werden.
Häufige Fragen
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
Beispiele dafür sind Name, Wohnort, Steuernummer oder Religionszugehörigkeit. Im Online-Bereich zählen dazu bspw. die IP Adresse und die E-Mailadresse, selbst wenn es sich um einen Fantasienamen handelt.
Werden personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO erfasst, wenn die Angaben freiwillig sind?
Es ergibt sich kein Unterschied, ob die Eingabe der personenbezogenen Daten freiwillig oder verpflichtend erfolgt. Wenn bspw. in einem Kontaktformular der Name und eine E-Mailadresse als Feld zur Verfügung stehen, werden personenbezogene Daten erfasst. Das gilt auch, wenn diese Angaben freiwillig gemacht werden.
Welche Datenschutzerklärung soll verlinkt werden?
Jeder Auftritt bzw. jede Behörde benötigt eine eigene Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung der Senatskanzlei kann als Vorlage genutzt werden, darf aber nicht in anderen Auftritten verlinkt werden. Die Datenschutzerklärung der Senatskanzlei und die Datenschutzerklärung von BerlinOnline dürfen nicht für Ihr Formular verlinkt werden.
Bitte nutzen Sie das Template "Datenschutzerklärung" in der Rubrik --Einstellungen-- und dort in der Unterrubrik "Zentrale Inhalte" um eine Datenschutzerklärung anzulegen. Dort werden mit der Landesredaktion abgestimmte Texte zur einzelnen Imperia-Applikationen und allgemeine Datenschutzhinweise zu Berlin.de angezeigt. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit für eigene Applikationen ebenfalls Informationen zum Datenschutz zu hinterlegen.
Welche Schritte müssen zur Datenschutz-Information des Nutzers im Newsletter unternommen werden?
Im verschickten Newsletter werden die Links zum Impressum und zur Datenschutzerklärung aus dem Footer (Pflege in der Metanavigation) angezeigt. Des weiteren wird ein mit der Landesredaktion abgestimmter Text unter den Eingabemasken zur Anmeldung des Newsletters eingeblendet. Dort wird vom Nutzer die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung der Daten (E-Mailadresse) für den Newsletter abgefragt.
Auf der Newsletter-Übersichtsseite werden Ihnen Vorlagen zur Verfügung gestellt, mit denen Sie die E-Mails an den Nutzer ausfüllen können. Die Vorlagen beziehen sich auf die Bestätigungs-E-Mail, die Danksagungsnachricht und die Auf-Wiedersehen-E-Mail. Die Vorlagen dienen als Orientierung und können individuell verändert werden.
Ob weitere Informationen zur Datenverarbeitung/Datenspeicherung bspw. in der E-Mail mit dem Link zur Anmeldebestätigung hinterlegt werden müssen, müssten Sie mit Ihrem behördlichen Datenschutzbeauftragten besprechen.
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