Datenschutz-Grundverordnung
Die DS-GVO tritt am 25.05.2018 in Kraft. Hier finden Sie einige Informationen dazu und häufige Fragen zu diesem Thema.
Die hier veröffentlichen Informationen beziehen sich auf Bereiche, die mit BerlinOnline in Verbindung stehen. Wie der Umgang mit der DS-GVO in Ihrer Behörde gehandhabt wird, müssen Sie bei Ihrem Datenschutzbeauftragten erfragen. Da für den Verwaltungsbereich teilweise andere oder abgewandelte Regeln aus dem BDSG-neu gelten, kann BerlinOnline dazu keine Auskünfte erteilen.
häufige Fragen
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann (Art. 4 Nr. 1 DS-GVO).
Beispiele dafür sind Name, Wohnort, Steuernummer oder Religionszugehörigkeit. Im Online-Bereich zählen dazu bspw. die IP Adresse und die E-Mailadresse, selbst wenn es sich um einen Fantasienamen handelt.
Werden personenbezogene Daten im Sinne der DS-GVO erfasst, wenn die Angaben freiwillig sind?
Es ergibt sich kein Unterschied, ob die Eingabe der personenbezogenen Daten freiwillig oder verpflichtend erfolgt. Wenn bspw. in einem Kontaktformular der Name und eine E-Mailadresse als Feld zur Verfügung stehen, werden personenbezogene Daten erfasst. Das gilt auch, wenn diese Angaben freiwillig gemacht werden.