Ablieferungspflicht von Publikationen

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Dieser Artikel behandelt verschiendene Pflichten, die beim Veröffentlichen von Publikationen bzw. sog. Netzpublikationen beachtet werden müssen.

Zusammenfassung

Für Publikationen müssen - unabhängig von der Veröffentlichung im Internet - bestimmte Abgabepflichten beachtet werden. Im Bereich der Netzpublikationen scheint für das Land Berlin derzeit noch kein Handlungsbedarf zu bestehen.

Ablieferung von Pflichtexemplaren

Das Schreiben der Senatsbibliothek bezieht sich nur auf die Pflichtablieferungen (u.a. elektronischer Veröffentlichungen) an die Senatsbibliothek, bzw. ZLB.

Darüber hinaus gehend gibt es auf derselben Grundlage, wie für die Abgabe an die Senatsbibliothek / ZLB weitere zwingende Empfänger von elektronischen Veröffentlichungen. Nach der Anlage des Schreibens auch: -Deutsche Nationalbibliothek -Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz -Bayerischerische Staatsbibliothek zu München -Bibliothek des Deutschen Bundestages -Landesarchiv Berlin -Regierender Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei

Ablieferung von Netzpublikationen

Unabhängig von der oben zugrunde liegenden Vorschrift gehört der Bereich "Ablieferung von Netzpublikationen" zum Tätigkeitsbereich der Dr. Nationalbibliothek. Die Dt. Nationalbibliothek informiert darüber auf Ihren Seiten:

"Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Sammelpflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten.

Wie werden Netzpublikationen gesammelt? Gegenstand der momentanen Entwicklungsstufe ist die einzelobjektbezogene Ablieferung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, also z. B. elektronischen Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten oder Digitalisaten. Im Bereich Ablieferung erhalten Sie dazu die notwendigen Informationen.

Derzeit werden Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Alle Anbieter von Webseiten müssen also in dieser Hinsicht nichts unternehmen und keine Strafen befürchten."