BerlinOnline
Das Land Berlin hat zum 01.07.2021 die vollständige Kommunalisierung der BerlinOnline vollzogen. Aufträge von Berliner Behörden können somit in einer Direktvergabe an BerlinOnline vergeben werden, sofern die Voraussetzungen der sogenannten Inhouse-Vergabe vorliegen.
Als Orientierungshilfe hat die Landesredaktion die wesentlichen Voraussetzungen und den aktuellen Stand (März 2023) nachfolgend zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenstellung nicht die Pflicht der jeweiligen Vergabestellen ersetzt, die Zulässigkeit einer Direktvergabe zu prüfen.
Die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe umfassen gemäß § 108 Abs. 1 GWB:
- Das Land Berlin muss über die BerlinOnline eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über seine eigenen Dienststellen (“Kontrollkriterium”).
- Mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der BerlinOnline müssen der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen das Land Berlin oder eine andere von Berlin kontrollierte juristische Person sie betraut hat (“Wesentlichkeitskriterium”).
- An der BerlinOnline darf grundsätzlich keine direkte private Kapitalbeteiligung bestehen.
Zu 1.: Die Senatskanzlei hat für die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit ein Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten bestätigt die Inhouse-Vergabemöglichkeit. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung war die IBB Unternehmensverwaltung AöR alleiniger Gesellschafter der BerlinOnline. Inzwischen ist BerlinOnline eine 100-prozentige Tochter der IT-Dienstleistungszentrum Berlin AöR (ITDZ Berlin). Das ITDZ Berlin befindet sich ebenfalls zu 100 % im Besitz des Landes und das Land Berlin übt auch auf das ITDZ Berlin wesentliche Kontrollfunktionen aus, die sich aus dem Errichtungsgesetz des ITDZ Berlin ergeben.
Zu 2.: Gemäß Protokoll der 7. ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats der BerlinOnline Stadtportalbeteiligungsgesellschaft mbH vom 21.11.2022 ist die Planung 2023 auf Basis der Prognose 2022 beschlossen worden und die 20-Prozent-Grenze für außerhalb des Landes Berlin generierte Erlöse (Drittgeschäft) wird eingehalten. Das Wesentlichkeitskriterium ist damit erfüllt. Eine Bestätigung, dass das Wesentlichkeitskriterium auch im aktuellen Betrieb eingehalten wird, kann jederzeit bei BerlinOnline eingeholt werden.
Zu 3.: Diese Anforderung ist dadurch erfüllt, dass das öffentliche Unternehmen ITDZ Berlin, wie zu 1. ausgeführt wurde, alleiniger Gesellschafter ist.
Rolle und Aufgaben von BerlinOnline
BerlinOnline wird sich entsprechend der inhaltlichen, technischen und betrieblichen Anforderungen des Landes Berlin neu gliedern und personell verstärken. Eine Anlaufstelle für digitale, webbasierte Dienstleistungen wird neu aufgebaut. Darüber nimmt die BerlinOnline Beauftragungen der Berliner Verwaltung für neue und/oder befristete digitale Präsenzen und weitere Dienstleistungen entgegen – beispielsweise Frühphasenberatung zum Aufbau neuer Webpräsenzen unter Berlin.de, Beratung zur Anwendung des Styleguides von Berlin.de, Beratung im Umgang mit ausführenden Webagenturen, UX-Konzept oder Testing.
BerlinOnline bietet darüber hinaus redaktionelle Leistungen für verwaltungs- und themenübergreifende Inhalte des Hauptstadtportals an, wie die zielgruppengerechte Aufbereitung von Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Bildredaktion und Dienstleistungen im Umfeld von Social Media.
Die betriebliche Verbindung mit dem ITDZ Berlin ermöglicht eine Verzahnung der Aktivitäten beider IT-Dienstleister und Synergien im Bereich zentraler Services.
Bestehen seitens der Behörden Anforderungen an eine Weiter- bzw. Neuentwicklung von Imperia- oder Frontendkomponenten, können diese zunächst der Landesredaktion zur Prüfung mitgeteilt werden. Sind die Anforderungen behördenübergreifend relevant und entsprechende Aufwände vom Betreibervertrag gedeckt, kann die Umsetzung über die Landesredaktion erfolgen.